Gesetzliche Pflicht für Unternehmen
Prüfungen nach UVV (Unfallverhütungsvorschriften) sind für Unternehmen mit betrieblichen Fahrzeugen und Betriebsmitteln gesetzlich vorgeschrieben. Die regelmäßige Prüfung dient dem Schutz der Mitarbeiter und der Vermeidung von Unfällen am Arbeitsplatz.
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, betriebliche Fahrzeuge und Arbeitsmittel in vorgeschriebenen Intervallen durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Unsere qualifizierten Sachverständigen führen diese Prüfungen durch und dokumentieren die Ergebnisse rechtssicher.
Die UVV-Prüfungen basieren auf den DGUV-Vorschriften (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), insbesondere DGUV Vorschrift 70 (Fahrzeuge) sowie weiteren berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder und im Schadensfall der Verlust des Versicherungsschutzes.
Was wird geprüft?
Wann muss geprüft werden?
Die Prüfintervalle richten sich nach der DGUV Vorschrift und dem jeweiligen Betriebsmittel. In der Regel sind jährliche Prüfungen vorgeschrieben — bei höherer Beanspruchung auch häufiger.
Wir beraten Sie über die für Ihren Betrieb relevanten Prüfpflichten und erstellen einen Prüfplan, damit Sie keine Fristen versäumen.