Gefahrguttransport — Prüfpflichten
Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren, unterliegen strengen Prüf- und Zulassungsvorschriften. Wir führen die erforderlichen amtlichen Prüfungen nach dem ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route — Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) durch.
Für den Betrieb eines Gefahrguttransportfahrzeugs ist eine gültige ADR-Zulassungsbescheinigung erforderlich, die nach bestandener Prüfung ausgestellt wird. Diese muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
ADR und GGVSEB im Überblick
public ADR
Internationales Übereinkommen, das den grenzüberschreitenden Transport gefährlicher Güter auf der Straße regelt. In Deutschland und allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich. Wird alle zwei Jahre aktualisiert.
flag GGVSEB
Deutsche Gefahrgutverordnung für Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt. Implementiert die ADR-Vorschriften in nationales Recht und ergänzt diese um nationale Regelungen.
Welche Fahrzeuge benötigen eine ADR-Prüfung?
Die Prüfpflicht gilt für Fahrzeuge, die bestimmte Mengen oder Arten gefährlicher Güter transportieren. Typische Fahrzeuge sind:
Tankfahrzeuge (EX/II, EX/III, FL, OX)
Fahrzeuge für den Transport brennbarer Flüssigkeiten, Gase, oxidierender Stoffe und Explosivstoffe in Tanks.
AT-Fahrzeuge (alle Gefahrgüter in Tanks)
Zugmaschinen und Sattelzüge für den Gefahrguttransport in Tankcontainern und fest verbundenen Tanks.
Fahrzeuge für verpackte Gefahrgüter (EX/II)
Fahrzeuge für den Transport von Explosivstoffen der Klasse 1 in verpackter Form.
Prüfinhalte
Die ADR-Fahrzeugprüfung umfasst neben der regulären Hauptuntersuchung spezifische Gefahrgutprüfungen:
Tank- und Behälterprüfung auf Dichtheit und Integrität
Elektrische Anlage und Erdungseinrichtungen
Lösch- und Brandbekämpfungseinrichtungen
Kennzeichnung und Gefahrguthinweise (Placards)
Sicherheitsausrüstung und persönliche Schutzausrüstung
Fahrzeugaufbau und Befestigungseinrichtungen
ADR-Zulassungsbescheinigung
Nach erfolgreicher Prüfung wird die ADR-Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Sie muss jederzeit im Fahrzeug mitgeführt werden und ist in der Regel 1 Jahr gültig. Die Erneuerung setzt eine erneute Prüfung voraus.