Was ist die BO-Kraft?
Die BO-Kraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) regelt die technischen und betrieblichen Anforderungen an Fahrzeuge, die im gewerblichen Personenverkehr eingesetzt werden. Dies betrifft insbesondere Taxen, Mietwagen und Kraftomnibusse.
Wir sind als GTÜ-Vertragspartner berechtigt, BO-Kraft-Untersuchungen für alle relevanten Fahrzeugklassen durchzuführen. Die Untersuchung stellt sicher, dass die Fahrzeuge die erhöhten Sicherheits- und Komfortanforderungen für den Personentransport erfüllen.
Betroffene Fahrzeuge
Taxen
Fahrzeuge, die im Taxenverkehr gemäß PBefG eingesetzt werden. Halbjährliche Untersuchung nach BO-Kraft erforderlich.
Mietwagen
Fahrzeuge im gewerblichen Mietwagenverkehr mit Fahrer. Unterliegen ebenfalls der BO-Kraft-Prüfpflicht.
Kraftomnibusse (KOM)
Reise- und Linienbusse, Schulbusse und Kleinbusse im konzessionierten Personenlinienverkehr sowie Gelegenheitsverkehr.
Prüfinhalte der BO-Kraft-Untersuchung
Die BO-Kraft-Untersuchung geht über die reguläre Hauptuntersuchung hinaus und umfasst zusätzliche fahrgastspezifische Sicherheitsprüfungen:
Türen, Notausgänge und Sicherheitsausrüstung
Fahrgastraumaustattung und Sitzbefestigungen
Feuerlöscher und Verbandsmaterial
Heizung und Lüftungsanlage
Haltestangen und Griffe
Innenbeleuchtung und Fahrgastinformation
Taxameter und Betriebsausrüstung (bei Taxen)
Alle regulären HU/SP-Prüfbereiche
Prüfintervalle nach BO-Kraft
Taxen und Mietwagen müssen alle 6 Monate einer BO-Kraft-Untersuchung unterzogen werden. Für Kraftomnibusse gelten je nach Betriebsart abweichende Intervalle. Sprechen Sie uns für eine individuelle Beratung an.