Fahrzeugänderungen rechtssicher dokumentieren
Wer sein Fahrzeug umbaut oder technisch modifiziert, ist nach §19(3) StVZO verpflichtet, diese Änderungen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abnehmen und dokumentieren zu lassen. Unsere Sachverständigen prüfen, ob die vorgenommenen Modifikationen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, und erstellen die erforderlichen Nachweise.
Nach einer Änderungsabnahme wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) entsprechend aktualisiert, sodass das Fahrzeug im Straßenverkehr rechtssicher bewegt werden kann.
Typische Änderungsabnahmen
Rad-Upgrades
Felgen- und Reifenwechsel außerhalb der eingetragenen Maße, Spurverbreiterungen, geänderte Einpresstiefe.
Fahrwerksänderungen
Tief- und Hochlegungen, veränderte Federung, Sport-Fahrwerke, Höherlegungen für Geländefahrzeuge.
Karosseriearbeiten
Verbreiterungen, Spoiler, Dachaufbauten, Umbau zu Cabrio oder Pickup, geänderte Aufbauten.
Motor & Antrieb
Motortuning, Chip-Tuning, Motorwechsel, LPG-/CNG-Umrüstung, geänderte Bremsanlagen.
Beleuchtung
Umrüstung auf LED, Nachrüst-Scheinwerfer, Tagfahrlichter, geänderte Lichttechnik.
Anhängevorrichtungen
Nachträglich eingebaute Anhängerkupplungen, geänderte Stützlastangaben, Änderungen an der Zugvorrichtung.
Gültige und ungültige Änderungsnachweise
Nicht jeder Nachweis über eine Fahrzeugänderung ist rechtlich gleichwertig. Es ist wichtig, die Unterschiede zu kennen:
check_circle Gültige Nachweise
- •Abnahmebescheinigung nach §19(3) StVZO durch anerkannten Sachverständigen
- •ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) des Herstellers für das Bauteil
- •Eintragung im Fahrzeugschein (Teil I)
- •TÜV-Teilegutachten mit Eintragung
cancel Ungültige Nachweise
- •Nur Teilegutachten ohne Eintragung im Fahrzeugschein
- •Herstellerbestätigungen ohne behördliche Anerkennung
- •Rechnungen oder Einbaubestätigungen der Werkstatt
- •Ausländische Zulassungsdokumente ohne deutsche Anerkennung
Wichtig: Nicht eingetragene Änderungen
Nicht abgenommene oder nicht eingetragene Fahrzeugänderungen können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Im Schadensfall kann dies dazu führen, dass die Kfz-Versicherung die Leistung verweigert. Lassen Sie Änderungen daher stets rechtssicher dokumentieren.