Änderungsabnahmen §19 StVZO | SIS Prüfstelle Michendorf

Abnahme von Fahrzeugänderungen nach §19(3) StVZO — Rad-Upgrades, Fahrwerksänderungen, Karosseriearbeiten. Sachverständige in Michendorf und Berlin/Brandenburg.

Fahrzeugänderungen rechtssicher dokumentieren

Wer sein Fahrzeug umbaut oder technisch modifiziert, ist nach §19(3) StVZO verpflichtet, diese Änderungen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abnehmen und dokumentieren zu lassen. Unsere Sachverständigen prüfen, ob die vorgenommenen Modifikationen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, und erstellen die erforderlichen Nachweise.

Nach einer Änderungsabnahme wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) entsprechend aktualisiert, sodass das Fahrzeug im Straßenverkehr rechtssicher bewegt werden kann.

Typische Änderungsabnahmen

tire_repair

Rad-Upgrades

Felgen- und Reifenwechsel außerhalb der eingetragenen Maße, Spurverbreiterungen, geänderte Einpresstiefe.

settings

Fahrwerksänderungen

Tief- und Hochlegungen, veränderte Federung, Sport-Fahrwerke, Höherlegungen für Geländefahrzeuge.

car_repair

Karosseriearbeiten

Verbreiterungen, Spoiler, Dachaufbauten, Umbau zu Cabrio oder Pickup, geänderte Aufbauten.

power

Motor & Antrieb

Motortuning, Chip-Tuning, Motorwechsel, LPG-/CNG-Umrüstung, geänderte Bremsanlagen.

light_mode

Beleuchtung

Umrüstung auf LED, Nachrüst-Scheinwerfer, Tagfahrlichter, geänderte Lichttechnik.

hitch

Anhängevorrichtungen

Nachträglich eingebaute Anhängerkupplungen, geänderte Stützlastangaben, Änderungen an der Zugvorrichtung.

Gültige und ungültige Änderungsnachweise

Nicht jeder Nachweis über eine Fahrzeugänderung ist rechtlich gleichwertig. Es ist wichtig, die Unterschiede zu kennen:

check_circle Gültige Nachweise

  • Abnahmebescheinigung nach §19(3) StVZO durch anerkannten Sachverständigen
  • ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) des Herstellers für das Bauteil
  • Eintragung im Fahrzeugschein (Teil I)
  • TÜV-Teilegutachten mit Eintragung

cancel Ungültige Nachweise

  • Nur Teilegutachten ohne Eintragung im Fahrzeugschein
  • Herstellerbestätigungen ohne behördliche Anerkennung
  • Rechnungen oder Einbaubestätigungen der Werkstatt
  • Ausländische Zulassungsdokumente ohne deutsche Anerkennung
warning

Wichtig: Nicht eingetragene Änderungen

Nicht abgenommene oder nicht eingetragene Fahrzeugänderungen können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Im Schadensfall kann dies dazu führen, dass die Kfz-Versicherung die Leistung verweigert. Lassen Sie Änderungen daher stets rechtssicher dokumentieren.